Leistungsspektrum

Das BBZ Altenkirchen verfügt als Teil der KIRY-Unternehmensgruppe über ein breites Portfolio, zu dem u.a. die folgenden Leistungen gehören: 

Leistungsspektrum allgemein Leistungsspektrum Maßnahmen AA Sprachschulen

Standorte

Das BerufsBildungsZentrum (BBZ) Altenkirchen ist ein privates, bundesweit agierendes Bildungsinstitut. In den vergangenen Jahren haben wir in den Bereichen Trainings- und Vermittlungsmaßnahmen sowie Bewerbungszentren zahlreiche Beauftragungen von diversen JOBCENTERN und der AGENTUR FÜR ARBEIT erhalten. Daher sind wir an vielen Standorten in Deutschland vertreten.

Zu den Standorten

Karriere

Das BBZ Altenkirchen ist in den Bereichen Bildung, Beratung, Personal und Soziales einer der führenden Anbietern in Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Entscheidender Faktor für den Erfolg ist das Zusammenspiel unserer Kräfte und der persönliche Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hauptverwaltung in Altenkirchen sowie in unseren Standorten

Karriere bei BBZ Jobs/Aktuelle Stellenangebote Online-Bewerbung

Über BBZ

Das BerufsBildungsZentrum Altenkirchen ist ein privates Bildungsinstitut mit Schwerpunkt in den Bereichen Erwachsenenweiterbildung,  beruflicher Qualifizierung und professioneller Arbeits-vermittlung. 

Unsere Philosophie Team Referenzen
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BBZ-Sprachschulen

Dienstleistungen

für Agenturen für Arbeit
und Jobcenter

Abstand

Leistungsspektrum Projekte - Maßnahmen

Im Rahmen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eine Förderung erhalten, die ihre passgenaue Eingliederung unterstützt. Das Jobcenter und die örtliche Agentur für Arbeit kann Träger mit der Durchführung beauftragen und weist Teilnehmer zu. Daneben führen wir Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext von durch AVGS geförderten Beauftragungen durch. 

 

Ob die Förderung durch Zuweisung zu einer Vergabemaßnahme oder im Rahmen zertifizierter Coachings mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erfolgt - in allen Fällen ist eine kompetente, individuelle Betreuung der Teilnehmer unser Ziel.

Abstand

Coachings und Qualifizierungen mit AVGS


In verschiedenen Regionen bieten wir Leistungen im Rahmen von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen an.

Dazu gehören z.B. Einzelcoachings unter Einsatz eines Jobcoaches, einer Psychologin bzw. eines Psychologen und eines Gesundheitscoaches. Daneben bieten wir "Grundkompetenzen" an mit einer Auffrischung von Kenntnissen in den Bereichen Deutsch in Wort und Schrift, Mathematik und IT (u.a. klassische Office-Programme Word, Excel, Powerpoint). Unsere kaufmännische Qualifizierung "Sprungbrett in die berufliche Zukunft" unterstützt Bürofach- und Bürohilfskräfte bei der Integration in Beschäftigung.

Die Vermittlungsaussichten nach unseren Weiterbildungen für Kraftfahrer, die sich an Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung richten, sind ausgezeichnet.

 

Aufgrund Ihrer individuellen Voraussetzungen entscheidet die Vermittlungs- und Beratungsfachkraft mit Ihnen in einem Beratungsgespräch, ob die Teilnahme Ihre beruflichen Eingliederungsaussichten deutlich verbessert. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines AVGS besteht nicht.

Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II, wird während dieser Zeit der Bezug fortgesetzt. Auch können die notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen (z. B. Fahrkosten), erstattet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Jobcenter.

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Teilnahme an einer Maßnahme 


Die Teilnahme an einer ausgeschriebenen Maßnahme bei einem Träger wie BBZ kann gefördert werden, wenn sie Ihre berufliche Eingliederung unterstützt durch

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.

 

Möglich sind auch Maßnahmen, die mehrere dieser Elemente beinhalten. Teile der Maßnahme können bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen durchgeführt werden.

Ihr Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter entscheidet mit Ihnen, ob die Teilnahme notwendig ist und welche konkrete Maßnahme Ihre beruflichen Eingliederungsaussichten deutlich verbessert. Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II, wird während dieser Zeit der Bezug fortgesetzt. Auch können die notwendigen Kosten (z.B. Fahrkosten) erstattet werden, die Ihnen in diesem Kontext entstehen.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Berater bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Jobcenter.

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